Gute Beratung hat ihren Preis.
...und wir machen ihn transparent
Unsere Gebühren
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gesetzlich geregelte Vergütungsordnung bietet Ihnen Transparenz und Rechtssicherheit. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kann die Gebühr innerhalb eines vorgegebenen Rahmens variieren. Die genaue Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad sowie dem Zeitaufwand.
Transparenz ist uns wichtig:
Vor Beginn unserer Zusammenarbeit erhalten Sie auf Wunsch eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
So erfolgt die Abrechnung im Einzelnen:
- Steuererklärungen, Finanzbuchführungen und Jahresabschlüsse werden in der Regel
auf Basis des jeweiligen Gegenstandswerts abgerechnet. - Lohnabrechnungen haben feste Gebührensätze (siehe nachfolgende Tabelle).
- Alle weiteren Leistungen, insbesondere individuelle Beratungen, berechnen wir nach Zeitaufwand.
Hinweis zur bevorstehenden Gebührenanpassung:
Zum 1. Juli 2025 tritt eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft. Die aktuell auf dieser Seite aufgeführten Gebühren berücksichtigen diese Anpassung noch nicht. Unsere Mandantinnen und Mandanten werden rechtzeitig schriftlich über die Änderungen informiert.
Eine Umsetzung der neuen Vergütungssätze erfolgt gegebenenfalls erst nach dem 1. Juli 2025.